Freitag, 1. August 2008

Filesharing wird in Berlin toleriert

Das da hab ich grade auf Notizblog gelesen:

Sueddeutsche.de hat ein Interview mit der Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker über den Sinn und Unsinn von Abmahnungen und der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen: “Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen”. Interessant ist auch die Aussage, dass die Berliner Staatsanwaltschaft “die Ermittlung der Person hinter einer IP-Adresse grundsätzlich” mit einer guten Begründung ablehnt.

"Die bloße Nachfrage beim Provider wäre zwar nicht aufwändig, aber sie bringt auch nicht viel. Um herauszufinden, welche Person tatsächlich die Tauschbörse genutzt hat, müssten wir eine Hausdurchsuchung machen, den Rechner beschlagnahmen, Zeugen befragen et cetera. In einer Wohnung leben ja meist mehrere Menschen, viele arbeiten mit WLAN, das auch Fremde nutzen können, wenn es nicht verschlüsselt ist.

Diesen Aufwand finden wir gemessen an der Tat unverhältnismäßig. Wir können nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen und Grundrechtseingriffe vornehmen, die eigentlich für andere Taten vorgesehen sind. Wir machen ja auch keine Hausdurchsuchung wegen einer Beleidigung. … Die Verfehlung ist einfach zu gering, um den ganzen Rechtstaat daraufzuwerfen. Wir sind ja zum Schutz des Bürgers da und müssen auch dafür sorgen, dass Beschuldigte nicht mit Eingriffen konfrontiert werden, die unverhältnismäßig sind. Solange es nicht um gewerbsmäßige Verstöße geht, zählen wir Filesharing zu den kleineren Verfehlungen. Als Staatsanwaltschaft haben wir einen Beurteilungsspielraum, ob es im öffentlichen Interesse ist, solche Fälle zu verfolgen - wir verneinen das."

Na, das ist doch mal was. Trotzdem machen wir das nicht. Also Filesharen und so

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